Sachverständigenprüfung DGUV V52 §25
Wir führen Sachverständigenprüfungen nach DGUV V52 (früher BGV D6) § 25 sowie Prüfungen durch Prüfsachverständige gemäß Betriebssicherheitsverordnung durch.
Wann muss eine Prüfung durch einen Sachverständigen erfolgen?
- Vor der ersten Inbetriebnahme
- Nach wesentlichen Änderungen vor der Wiederinbetriebnahme