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Sachverständigenprüfung DGUV V52 §25 – Sicherheit von Anfang an

Wir bieten Ihnen umfassende Sachverständigenprüfungen gemäß DGUV Vorschrift 52 (ehemals BGV D6) § 25 sowie Prüfungen durch zugelassene Prüfsachverständige gemäß Betriebssicherheitsverordnung. Diese Prüfungen gewährleisten die Sicherheit und Zuverlässigkeit Ihrer Krananlagen und Hebezeuge.

Wann ist eine Prüfung durch einen Sachverständigen erforderlich?

  • Vor der ersten Inbetriebnahme – um sicherzustellen, dass die Anlage alle Sicherheitsanforderungen erfüllt
  • Nach wesentlichen Änderungen vor der Wiederinbetriebnahme – um eine sichere Nutzung nach Umbauten oder Modifikationen zu gewährleisten

Unsere erfahrenen Sachverständigen prüfen Ihre Anlagen gründlich und objektiv, um höchste Sicherheit und Rechtskonformität sicherzustellen.