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Nachrüstung des Hubwerks – Für mehr Sicherheit und Compliance

Seit Inkrafttreten der Betriebssicherheitsverordnung am 1. Juni 2015 ist eine Gefährdungsbeurteilung für Krananlagen erforderlich, wodurch der Bestandsschutz für ältere Anlagen entfällt. Wir empfehlen daher die Nachrüstung Ihrer Hubwerke mit einer zuverlässigen Überlastsicherung, um die Sicherheit zu erhöhen und den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.

Bei Fragen oder für eine individuelle Beratung stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.