Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung vom 01. Juni 2015 muss eine Gefährdungsbeurteilung zum Kran erstellt werden. Hierbei verfällt der Bestandsschutz für Krananlagen. Daher empfehlen wir Ihnen die Nachrüstung Ihrer Hubwerke mit einer Überlastsicherung. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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